„Notdienstgebühr“ in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Wichtiger Hinweis zur GOT/Notdienst

Die Verordnung zur Änderung der GOT wurde am 13. Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt somit am 14.02.2020 in Kraft.

Die Bundestierärztekammer (BTK) hat zur Information für Tierhalter ein Merkblatt erstellt, das diese Änderung erklärt.

Weitere Informationen unter https://www.bundestieraerztekammer.de